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   ArbG Berlin, 13.01.2012 - 28 Ca 11537/11   

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https://dejure.org/2012,24414
ArbG Berlin, 13.01.2012 - 28 Ca 11537/11 (https://dejure.org/2012,24414)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 13.01.2012 - 28 Ca 11537/11 (https://dejure.org/2012,24414)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 13. Januar 2012 - 28 Ca 11537/11 (https://dejure.org/2012,24414)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 7 Abs 1 BUrlG, § 7 Abs 4 BUrlG
    Freistellung des Arbeitnehmers bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter Anrechnung von Urlaubsansprüchen - Anforderungen an die Freistellungserklärung des Arbeitgebers

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Freistellung des Arbeitnehmers bis zum Ablauf der Kündigungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (27)

  • BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 189/10

    Urlaubsgewährung, Freistellungserklärung des Arbeitgebers

    Auszug aus ArbG Berlin, 13.01.2012 - 28 Ca 11537/11
    Wird die Freistellungserklärung diesen Anforderungen nicht gerecht, so kann deren Adressat nicht zur Erzielung der intendierten Befreiungswirkung stattdessen auf "Auslegung" verwiesen werden: Der Arbeitgeber hat es als Urheber seiner Erklärung "in der Hand, die Freistellungserklärung sprachlich so zu fassen, dass der Arbeitnehmer über ihren Inhalt nicht im Zweifel ist" (BAG 17.5.2011 - 9 AZR 189/10 - NZA 2011, 1032 [II.3 b, bb.]).(Rn.42).

    BAG 17.5.2011 - 9 AZR 189/10 - NJW 2011, 3386 = NZA 2011, 1032 [II.3 b, bb.]: "Erklärt sich der Arbeitgeber nicht mit der erforderlichen Deutlichkeit, geht dies zu seinen Lasten.

    Denn als Erklärender hat er es in der Hand, die Freistellungserklärung sprachlich so zu fassen, dass der Arbeitnehmer über ihren Inhalt nicht im Zweifel ist".S. BAG 17.5.2011 - 9 AZR 189/10 - NJW 2011, 3386 = NZA 2011, 1032 [II.3 b, bb.]: "Erklärt sich der Arbeitgeber nicht mit der erforderlichen Deutlichkeit, geht dies zu seinen Lasten.

    90) S. BAG 17.5.2011 - 9 AZR 189/10 - NJW 2011, 3386 = NZA 2011, 1032 [II.3 b, bb.]: "Erklärt sich der Arbeitgeber nicht mit der erforderlichen Deutlichkeit, geht dies zu seinen Lasten.

  • BAG, 20.06.2000 - 9 AZR 405/99

    Urlaubserteilung - Rückrufrecht des Arbeitgebers

    Auszug aus ArbG Berlin, 13.01.2012 - 28 Ca 11537/11
    Da sich - einmal erteilter - Erholungsurlaub in aller Regel nicht einseitig widerrufen lässt (s. BAG 20.6.2000 - 9 AZR 405/99 - AP § 7 BUrlG Nr. 28 = EzA § 1 BUrlG Nr. 23 = NZA 2001, 100), walten erhöhte Anforderungen an solche Deutlichkeit immer dann, wenn Teile des Freistellungszeitraums nicht der Befreiung von Urlaubsansprüchen gelten sollen, sondern anderweit motiviert sind.(Rn.42).

    hierzu aus jüngerer Zeit etwa BAG 20.6.2000 - 9 AZR 405/99 - BAGE 95, 104 = AP § 7 BUrlG Nr. 28 = NZA 2001, 100 [II.2 b, bb (1)]: "Dem Arbeitnehmer ist uneingeschränkt zu ermöglichen, anstelle der geschuldeten Arbeitsleistung die ihm aufgrund des Urlaubsanspruchs zustehende Freizeit selbstbestimmt zu nutzen"; 14.3.2006 - 9 AZR 11/05 - AP § 7 BUrlG Nr. 32 = EzA § 7 BUrlG Nr. 117 [Leitsatz 2.]: "Die Erfüllung von Urlaubsansprüchen durch den Arbeitgeber bedarf der unwiderruflichen Befreiung des Arbeitnehmers von der Arbeitspflicht.

    Dies ist nur geeignet, das Erlöschen des Urlaubsanspruchs zu bewirken, wenn der Arbeitnehmer erkennen muss, dass der Arbeitgeber ihn zum Zwecke des selbstbestimmten Erholungsurlaubs von der Arbeitspflicht freistellen will (...)"; ebenso etwa LAG Berlin7.3.2002 - 7 Sa 1648/01 - LAGE § 7 BUrlG Nr. 39 = NZA-RR 2003, 130 [II.2 c.].S. hierzu aus jüngerer Zeit etwa BAG 20.6.2000 - 9 AZR 405/99 - BAGE 95, 104 = AP § 7 BUrlG Nr. 28 = NZA 2001, 100 [II.2 b, bb (1)]: "Dem Arbeitnehmer ist uneingeschränkt zu ermöglichen, anstelle der geschuldeten Arbeitsleistung die ihm aufgrund des Urlaubsanspruchs zustehende Freizeit selbstbestimmt zu nutzen"; 14.3.2006 - 9 AZR 11/05 - AP § 7 BUrlG Nr. 32 = EzA § 7 BUrlG Nr. 117 [Leitsatz 2.]: "Die Erfüllung von Urlaubsansprüchen durch den Arbeitgeber bedarf der unwiderruflichen Befreiung des Arbeitnehmers von der Arbeitspflicht.

    76) S. hierzu aus jüngerer Zeit etwa BAG 20.6.2000 - 9 AZR 405/99 - BAGE 95, 104 = AP § 7 BUrlG Nr. 28 = NZA 2001, 100 [II.2 b, bb (1)]: "Dem Arbeitnehmer ist uneingeschränkt zu ermöglichen, anstelle der geschuldeten Arbeitsleistung die ihm aufgrund des Urlaubsanspruchs zustehende Freizeit selbstbestimmt zu nutzen"; 14.3.2006 - 9 AZR 11/05 - AP § 7 BUrlG Nr. 32 = EzA § 7 BUrlG Nr. 117 [Leitsatz 2.]: "Die Erfüllung von Urlaubsansprüchen durch den Arbeitgeber bedarf der unwiderruflichen Befreiung des Arbeitnehmers von der Arbeitspflicht.

  • BVerfG, 30.07.2003 - 1 BvR 792/03

    Zum Kopftuch einer muslimischen Verkäuferin in einem Kaufhaus

    Auszug aus ArbG Berlin, 13.01.2012 - 28 Ca 11537/11
    statt vieler aus jüngerer Zeit BVerfG30.7.2003 - 1 BvR 792/03 - NZA 2003, 959, wo das Gericht einmal mehr betont, dass die Grundrechte "ihre Wirkkraft als verfassungsrechtliche Wertentscheidungen durch das Medium der Vorschriften entfalten, die das jeweilige Rechtsgebiet unmittelbar beherrschen, damit vor allem auch durch die zivilrechtlichen Generalklauseln".

    Dabei fällt es, soweit das geschriebene Gesetzesrecht den Interessenausgleich zwischen den Beteiligten nicht abschließend ausgestaltet hat, den Fachgerichtsbarkeiten zu, "diesen grundrechtlichen Schutz durch Auslegung und Anwendung des Rechts zu gewähren und im Einzelfall zu konkretisieren".S. statt vieler aus jüngerer Zeit BVerfG30.7.2003 - 1 BvR 792/03 - NZA 2003, 959, wo das Gericht einmal mehr betont, dass die Grundrechte "ihre Wirkkraft als verfassungsrechtliche Wertentscheidungen durch das Medium der Vorschriften entfalten, die das jeweilige Rechtsgebiet unmittelbar beherrschen, damit vor allem auch durch die zivilrechtlichen Generalklauseln".

    82) S. statt vieler aus jüngerer Zeit BVerfG30.7.2003 - 1 BvR 792/03 - NZA 2003, 959, wo das Gericht einmal mehr betont, dass die Grundrechte "ihre Wirkkraft als verfassungsrechtliche Wertentscheidungen durch das Medium der Vorschriften entfalten, die das jeweilige Rechtsgebiet unmittelbar beherrschen, damit vor allem auch durch die zivilrechtlichen Generalklauseln".

  • ArbG Berlin, 05.05.2006 - 28 Ca 6409/06
    Auszug aus ArbG Berlin, 13.01.2012 - 28 Ca 11537/11
    hierzu bei Bedarf eingehend ArbG Berlin5.5.2006 - 28 Ca 6409/06 - EzA-SD 2006, Nr. 19 S. 9 [Leitsatz] = ArbuR 2006, 373 u. 2007, 58 [Leitsatz] (Volltext: "Juris") [II.3 ca.]: "ca. Mit dem Gebrauch seines Weisungsrechts aktualisiert der Arbeitgeber Befugnisse, die thematisch dem Schutzbereich des Grundrechts auf Ausübung seiner Berufsfreiheit(Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG) unterfallen.

    Genau dies ist bei Arbeitnehmern, die sich überobligatorischen Direktiven des Arbeitgebers ausgesetzt sehen, der Fall: Zwar haben sie sich seinen Weisungen unterworfen, aber eben nur in jenen Grenzen, die ihm (u.a.) im 'billigen Ermessen' gesetzt sind".S. hierzu bei Bedarf eingehend ArbG Berlin5.5.2006 - 28 Ca 6409/06 - EzA-SD 2006, Nr. 19 S. 9 [Leitsatz] = ArbuR 2006, 373 u. 2007, 58 [Leitsatz] (Volltext: "Juris") [II.3 ca.]: "ca. Mit dem Gebrauch seines Weisungsrechts aktualisiert der Arbeitgeber Befugnisse, die thematisch dem Schutzbereich des Grundrechts auf Ausübung seiner Berufsfreiheit(Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG) unterfallen.

    86) S. hierzu bei Bedarf eingehend ArbG Berlin5.5.2006 - 28 Ca 6409/06 - EzA-SD 2006, Nr. 19 S. 9 [Leitsatz] = ArbuR 2006, 373 u. 2007, 58 [Leitsatz] (Volltext: "Juris") [II.3 ca.]: "ca. Mit dem Gebrauch seines Weisungsrechts aktualisiert der Arbeitgeber Befugnisse, die thematisch dem Schutzbereich des Grundrechts auf Ausübung seiner Berufsfreiheit(Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG) unterfallen.

  • BAG, 12.04.1973 - 2 AZR 291/72

    Umfang des Direktionsrechts bei vertraglich nicht konkretisierter Tätigkeit

    Auszug aus ArbG Berlin, 13.01.2012 - 28 Ca 11537/11
    insofern entmutigend nach wie vor etwa BAG 12.4.1973 - 2 AZR 291/72 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 24 [II.7.]: "Eine beharrliche Arbeitsverweigerung liegt ... nur dann nicht vor, wenn der Arbeitnehmer schuldlos der Ansicht ist, er brauche die ihm zugewiesene Arbeit nicht oder nicht in der gewünschten Form zu verrichten.

    Dem kann eine Rechtsüberzeugung nicht gleichgestellt werden, die der Arbeitnehmer aufgrund einer, wenn auch von einer an sich rechtskundigen Stelle erteilten, Rechtsauskunft gewonnen hat, die aber objektiv unrichtig ist".S. insofern entmutigend nach wie vor etwa BAG 12.4.1973 - 2 AZR 291/72 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 24 [II.7.]: "Eine beharrliche Arbeitsverweigerung liegt ... nur dann nicht vor, wenn der Arbeitnehmer schuldlos der Ansicht ist, er brauche die ihm zugewiesene Arbeit nicht oder nicht in der gewünschten Form zu verrichten.

    81) S. insofern entmutigend nach wie vor etwa BAG 12.4.1973 - 2 AZR 291/72 - AP § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 24 [II.7.]: "Eine beharrliche Arbeitsverweigerung liegt ... nur dann nicht vor, wenn der Arbeitnehmer schuldlos der Ansicht ist, er brauche die ihm zugewiesene Arbeit nicht oder nicht in der gewünschten Form zu verrichten.

  • BAG, 22.03.2000 - 4 AZR 120/99

    Aufrechnung des Arbeitnehmers mit Bruttoentgeltdifferenzen

    Auszug aus ArbG Berlin, 13.01.2012 - 28 Ca 11537/11
    Das wäre bei der von der Beklagten erklärten Aufrechnung nicht der Fall"; 22.3.2000 - 4 AZR 120/99 - n.v. ("Juris") [II.]: "Die Aufrechnung ist unzulässig.

    Das wäre bei der von der Beklagten erklärten Aufrechnung nicht der Fall"; 22.3.2000 - 4 AZR 120/99 - n.v. ("Juris") [II.]: "Die Aufrechnung ist unzulässig.

    Das wäre bei der von der Beklagten erklärten Aufrechnung nicht der Fall"; 22.3.2000 - 4 AZR 120/99 - n.v. ("Juris") [II.]: "Die Aufrechnung ist unzulässig.

  • LAG Düsseldorf, 20.03.2007 - 3 Sa 30/07

    Bezahlte Freistellung bei schwerer Erkrankung von Angehörigen

    Auszug aus ArbG Berlin, 13.01.2012 - 28 Ca 11537/11
    Wolfhard Kohte/Katja Nebe, Anm. LAG Düsseldorf [20.3.2007 - 3 Sa 30/07] jurisPR-ArbR 36/2007 Anm. 1 v. 5.9.2007 [C.]: "Denkbar ist auch, dass gleichzeitig auf eine Urlaubsfreistellung und auf die Pflege der Kinder verwiesen worden ist.

    Auch eine solche Erklärung würde für eine urlaubsrechtliche Freistellung nicht ausreichen, da die vom Arbeitgeber geschuldete Erfüllungshandlung, die nach der ständigen Rechtsprechung des Senats in der Freistellung von der Arbeitspflicht besteht, hinreichend deutlich sein muss".S. Wolfhard Kohte/Katja Nebe, Anm. LAG Düsseldorf [20.3.2007 - 3 Sa 30/07] jurisPR-ArbR 36/2007 Anm. 1 v. 5.9.2007 [C.]: "Denkbar ist auch, dass gleichzeitig auf eine Urlaubsfreistellung und auf die Pflege der Kinder verwiesen worden ist.

    95) S. Wolfhard Kohte/Katja Nebe, Anm. LAG Düsseldorf [20.3.2007 - 3 Sa 30/07] jurisPR-ArbR 36/2007 Anm. 1 v. 5.9.2007 [C.]: "Denkbar ist auch, dass gleichzeitig auf eine Urlaubsfreistellung und auf die Pflege der Kinder verwiesen worden ist.

  • LAG Köln, 21.06.2010 - 5 Sa 1472/09

    Fortbestehender Urlaubsanspruch bei unbestimmter Urlaubsfestlegung;

    Auszug aus ArbG Berlin, 13.01.2012 - 28 Ca 11537/11
    zum Problem im (wohl) selben Sinne Wolfhard Kohte/Claudia Beetz Anm. LAG Köln [21.6.2011 - 5 Sa 1472/09] jurisPR-ArbR 50/2010 Anm. 4 v. 15.12.2010 [C.]: "Der anschauliche Sachverhalt macht aktuelle Diskussionslinien aus dem Urlaubsrecht und dem Recht der Kurzarbeit deutlich und zeigt, dass für beide Rechtsgebiete das Transparenzgebot von zentraler Bedeutung ist.

    - ... Diese [Arbeitnehmer] müssen durch eine hinreichend klare Erklärung wissen, dass ihnen ein Zeitraum für Entspannung und eigene Freizeit zur Verfügung steht (...)".S. zum Problem im (wohl) selben Sinne Wolfhard Kohte/Claudia Beetz Anm. LAG Köln [21.6.2011 - 5 Sa 1472/09] jurisPR-ArbR 50/2010 Anm. 4 v. 15.12.2010 [C.]: "Der anschauliche Sachverhalt macht aktuelle Diskussionslinien aus dem Urlaubsrecht und dem Recht der Kurzarbeit deutlich und zeigt, dass für beide Rechtsgebiete das Transparenzgebot von zentraler Bedeutung ist.

    91) S. zum Problem im (wohl) selben Sinne Wolfhard Kohte/Claudia Beetz Anm. LAG Köln [21.6.2011 - 5 Sa 1472/09] jurisPR-ArbR 50/2010 Anm. 4 v. 15.12.2010 [C.]: "Der anschauliche Sachverhalt macht aktuelle Diskussionslinien aus dem Urlaubsrecht und dem Recht der Kurzarbeit deutlich und zeigt, dass für beide Rechtsgebiete das Transparenzgebot von zentraler Bedeutung ist.

  • BAG, 13.11.1980 - 5 AZR 572/78
    Auszug aus ArbG Berlin, 13.01.2012 - 28 Ca 11537/11
    statt vieler BAG 13.11.1980 - 5 AZR 572/78 n.v. (Volltext in "Juris") [Leitsatz 1.]: "Eine Aufrechnung gegen Bruttolohnansprüche verstößt gegen § 394 BGB.

    Insofern fehlt es an der Gegenseitigkeit von Haupt- und Gegenforderung und damit bereits an den grundlegenden Aufrechnungsvoraussetzungen (...)".S. statt vieler BAG 13.11.1980 - 5 AZR 572/78 n.v. (Volltext in "Juris") [Leitsatz 1.]: "Eine Aufrechnung gegen Bruttolohnansprüche verstößt gegen § 394 BGB.

    59) S. statt vieler BAG 13.11.1980 - 5 AZR 572/78 n.v. (Volltext in "Juris") [Leitsatz 1.]: "Eine Aufrechnung gegen Bruttolohnansprüche verstößt gegen § 394 BGB.

  • BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 418/09

    Schadensersatz - betrieblich veranlasstes Handeln - Haftungsbegrenzung bei grober

    Auszug aus ArbG Berlin, 13.01.2012 - 28 Ca 11537/11
    dazu grundlegend BAG (GS)27.9.1994 - GS 1/89 (A) - BAGE 78, 56 = AP § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers Nr. 103 = NJW 1995, 210 [Leitsatz]: "Die Grundsätze über die Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung gelten für alle Arbeiten, die durch den Betrieb veranlasst sind und aufgrund eines Arbeitsverhältnisses geleistet werden, auch wenn diese Arbeiten nicht gefahrgeneigt sind"; s. aus jüngerer Zeit BAG 28.10.2010 - 8 AZR 418/09 - NZA 2011, 345 = AP § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers Nr. 136 [B.III.1.]: "Nach den vom Großen Senat des BAG entwickelten Grundsätzen (27.9.1994 ...) hat ein Arbeitnehmer vorsätzlich verursachten Schaden in vollem Umfang zu tragen, bei leichtester Fahrlässigkeit haftet er dagegen nicht.

    Bei normaler Fahrlässigkeit ist der Schaden in aller Regel zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu verteilen, bei grober Fahrlässigkeit hat der Arbeitnehmer in aller Regel den gesamten Schaden zu tragen, jedoch können Haftungserleichterungen, die von einer Abwägung im Einzelfall abhängig sind, in Betracht kommen".S. dazu grundlegend BAG (GS)27.9.1994 - GS 1/89 (A) - BAGE 78, 56 = AP § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers Nr. 103 = NJW 1995, 210 [Leitsatz]: "Die Grundsätze über die Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung gelten für alle Arbeiten, die durch den Betrieb veranlasst sind und aufgrund eines Arbeitsverhältnisses geleistet werden, auch wenn diese Arbeiten nicht gefahrgeneigt sind"; s. aus jüngerer Zeit BAG 28.10.2010 - 8 AZR 418/09 - NZA 2011, 345 = AP § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers Nr. 136 [B.III.1.]: "Nach den vom Großen Senat des BAG entwickelten Grundsätzen (27.9.1994 ...) hat ein Arbeitnehmer vorsätzlich verursachten Schaden in vollem Umfang zu tragen, bei leichtester Fahrlässigkeit haftet er dagegen nicht.

    64) S. dazu grundlegend BAG (GS)27.9.1994 - GS 1/89 (A) - BAGE 78, 56 = AP § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers Nr. 103 = NJW 1995, 210 [Leitsatz]: "Die Grundsätze über die Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung gelten für alle Arbeiten, die durch den Betrieb veranlasst sind und aufgrund eines Arbeitsverhältnisses geleistet werden, auch wenn diese Arbeiten nicht gefahrgeneigt sind"; s. aus jüngerer Zeit BAG 28.10.2010 - 8 AZR 418/09 - NZA 2011, 345 = AP § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers Nr. 136 [B.III.1.]: "Nach den vom Großen Senat des BAG entwickelten Grundsätzen (27.9.1994 ...) hat ein Arbeitnehmer vorsätzlich verursachten Schaden in vollem Umfang zu tragen, bei leichtester Fahrlässigkeit haftet er dagegen nicht.

  • BAG, 27.09.1994 - GS 1/89

    Haftung des Arbeitnehmers

  • BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 11/05

    Urlaub - Erfüllung - Widerruflichkeit

  • BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 433/08

    Keine Erfüllung des Urlaubsanspruch bei nur widerruflicher Freistellung von der

  • BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 411/92
  • BAG, 01.03.1962 - 5 AZR 191/61

    Gewährung einer Kur durch den Sozialversicherungsträger für einen Arbeiter zur

  • BAG, 17.04.1956 - 2 AZR 340/55

    Verdacht der Untreue - Fristlose Entlassung - Vertrauensstellung - Filialleiter -

  • BAG, 06.06.1984 - 7 AZR 292/81

    Bundespost - Schalterdienst - Kassenfehlbetrag - Haftung

  • LAG Berlin, 07.03.2002 - 7 Sa 1648/01

    Urlaubserteilung, vorsorgliche nach außerordentlicher Kündigung

  • BAG, 11.11.1969 - 1 AZR 216/69

    Kassierer - Vertragshaftung - Buchmäßiger Fehlbestand - Beweislast -

  • RG, 30.11.1910 - I 433/09

    Beseitigung von Schiffahrtshindernissen.

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

  • BVerfG, 07.12.1976 - 1 BvR 460/72

    Flugblatt

  • LAG Nürnberg, 29.08.2006 - 7 Sa 676/05

    Vorsorgliche Urlaubserteilung bei Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung

  • BAG, 20.06.2000 - 9 AZR 261/99

    Urlaubskassenverfahren - Insolvenz des Bauarbeitgebers

  • RG, 11.03.1927 - VI 556/26

    Versicherungsvertrag

  • RG, 10.01.1928 - VII 462/27

    Unfallversicherung; Begriff des Unfalls

  • ArbG Berlin, 17.01.2014 - 28 Ca 12289/12

    Verbindlichkeit einer Weisung

    Genau dies ist bei Arbeitnehmern, die sich überobligatorischen Direktiven des Arbeitgebers ausgesetzt sehen, der Fall: Zwar haben sie sich seinen Weisungen unterworfen, aber eben nur in jenen Grenzen, die ihm (u.a.) im 'billigen Ermessen' gesetzt sind"; ähnlich etwa auch ArbG Berlin 8.7.2011 - 28 Ca 5129/11 - n.v.; 13.1.2012 - 28 Ca 11537/11 - n.v.So ArbG Berlin 5.5.2006 - 28 Ca 6409/06 (Volltext: "Juris") [II.3.]: "ca. Mit dem Gebrauch seines Weisungsrechts aktualisiert der Arbeitgeber Befugnisse, die thematisch dem Schutzbereich des Grundrechts auf Ausübung seiner Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG) unterfallen.

    Genau dies ist bei Arbeitnehmern, die sich überobligatorischen Direktiven des Arbeitgebers ausgesetzt sehen, der Fall: Zwar haben sie sich seinen Weisungen unterworfen, aber eben nur in jenen Grenzen, die ihm (u.a.) im 'billigen Ermessen' gesetzt sind"; ähnlich etwa auch ArbG Berlin 8.7.2011 - 28 Ca 5129/11 - n.v.; 13.1.2012 - 28 Ca 11537/11 - n.v. und folglich nicht zuletzt effektiven Rechtsschutz gebietet.

    Genau dies ist bei Arbeitnehmern, die sich überobligatorischen Direktiven des Arbeitgebers ausgesetzt sehen, der Fall: Zwar haben sie sich seinen Weisungen unterworfen, aber eben nur in jenen Grenzen, die ihm (u.a.) im 'billigen Ermessen' gesetzt sind"; ähnlich etwa auch ArbG Berlin 8.7.2011 - 28 Ca 5129/11 - n.v.; 13.1.2012 - 28 Ca 11537/11 - n.v.

  • ArbG Berlin, 16.09.2016 - 28 Ca 5787/16

    Vertragsgerechte Beschäftigung - vorübergehende Versetzung auf

    Genau dies ist bei Arbeitnehmern, die sich überobligatorischen Direktiven des Arbeitgebers ausgesetzt sehen, der Fall: Zwar haben sie sich seinen Weisungen unterworfen, aber eben nur in jenen Grenzen, die ihm (u.a.) im 'billigen Ermessen' gesetzt sind"; ähnlich etwa auch ArbG Berlin8.7.2011 - 28 Ca 5129/11 - n.v.; 13.1.2012 - 28 Ca 11537/11 - n.v.S. ArbG Berlin5.5.2006 - 28 Ca 6409/06 (Volltext: "Juris") [II.3.]: "ca. Mit dem Gebrauch seines Weisungsrechts aktualisiert der Arbeitgeber Befugnisse, die thematisch dem Schutzbereich des Grundrechts auf Ausübung seiner Berufsfreiheit(Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG) unterfallen.

    Genau dies ist bei Arbeitnehmern, die sich überobligatorischen Direktiven des Arbeitgebers ausgesetzt sehen, der Fall: Zwar haben sie sich seinen Weisungen unterworfen, aber eben nur in jenen Grenzen, die ihm (u.a.) im 'billigen Ermessen' gesetzt sind"; ähnlich etwa auch ArbG Berlin8.7.2011 - 28 Ca 5129/11 - n.v.; 13.1.2012 - 28 Ca 11537/11 - n.v. Darauf wird verwiesen.

    Genau dies ist bei Arbeitnehmern, die sich überobligatorischen Direktiven des Arbeitgebers ausgesetzt sehen, der Fall: Zwar haben sie sich seinen Weisungen unterworfen, aber eben nur in jenen Grenzen, die ihm (u.a.) im 'billigen Ermessen' gesetzt sind"; ähnlich etwa auch ArbG Berlin8.7.2011 - 28 Ca 5129/11 - n.v.; 13.1.2012 - 28 Ca 11537/11 - n.v.

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